Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 1.10.2010
Die AGB gelten bei kurzfristiger Vermietung der Wohnungen mit tageweiser
Kündigungsfrist gemäß §565 BGB,
Mietvertrag
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Anmietung einer Ferienwohnung
nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Mieter vorgenommene und vom Vermieter
akzeptierte Reservierung begründet zwischen den beiden Parteien ein
Vertragsverhältnis, möblierte Vermietung auf Zeit im Folgenden als Mietvertrag
bezeichnet. Wie alle Verträge kann auch der Mietvertrag nur im Einverständnis
beider Parteien gelöst werden. Der Vermieter ist berechtigt, geringfügige gestalterische
Abweichungen von Beschreibungen und Bildern im Mietangebot zuzulassen.
Im Einzelnen ergeben sich aus dem Mietvertrag folgende Rechte und Pflichten:
§1. Der Mietvertrag gilt als geschlossen, wenn die Wohnung vom Mieter bestellt und
vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als
auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Mietvertrag verpflichtet Mieter und
Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Mieter, sowie die
ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Untervermietung
fremder Übernachtungsgäste ist nicht erlaubt und wird nach berechnet.
§2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Wohnung in einwandfreier
Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten
zur Verfügung zu stellen.
§3. Wenn der Mieter vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder
später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für
die Tage, an denen er die reservierte Wohnung nicht in Anspruch nimmt, den
vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am Ankunftstag
der vereinbarten Mietzeit und ist im Voraus zu leisten. Der Mieter ist verpflichtet, bei
Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder
betriebsüblichen Preis zu zahlen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat
der Mieter für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.
§4. Stornierung der Mietvereinbarung
Wir erlauben unseren Mietern eine Stornierung bis 4 Wochen vor Beginn der Mietzeit
und berechnen bei Stornierung bis 4 Wochen vorher 50%, und bei Stornierung 4-0
Wochen vorher 100% des vereinbarten Mietpreises,jedoch nur wenn die Unterkunft nicht anderweitig vermietet werden kann.
Kann die Wohnung für den stornierten Zeitraum wieder erfolgreich neu vermietet werden, erstatten wir
die gesamte Anzahlung zurück, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 100,- € zzgl. Mwst.
§5. Am Ankunftstag steht dem Mieter die bestellte Wohnung ab 16 Uhr zur Verfügung.
Am Auszugstag muss der Mieter die Wohnung bis 10 Uhr verlassen, um dem
Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Mieter wieder
herzurichten.Änderungen sind natürlich nach Apsprache möglich.
§6. Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Mieter verursacht werden,
kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Mieters dafür auf; der Mieter
haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung,
kommt der Mieter persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine
Kaution verpflichtend gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden
abzusichern.
§7. Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des
Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit
zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist
(Hausverwaltung, Versicherung, etc.).
§8. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Vermieter die Wohnungen
zum Zwecke wichtiger Arbeiten auch während Ihrer Abwesenheit nach Absprache
mit Ihnen betreten könnten. Das gilt auch für durch uns beauftragte Personen.
§9. Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Wohnung
befindet und in dem die Leistung aus dem Mietvertrag zu erbringen sind, in diesem
Fall das Amtsgericht Köln. Zahlungspflicht besteht in Höhe einer Anzahlung von
20% des Gesamtmietpreises (Inland) und 100 % (Ausland) im Voraus bei Anmietung innerhalb einer
Woche. Erst bei Eingang dieser Anzahlung auf dem genannten Konto gilt die
Anmietung als verbindlich. Der Restbetrag ist spätestens am Ankunftstag, noch vor
der Schlüsselübergabe und im Voraus zu leisten, evtl. kann der volle vereinbarte
Mietpreis auch im Voraus überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich
dieser Bestimmung.
§10. Salvatoresche Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB
unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem
mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten
kommt.
Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten, aller gelinkten
Seiten, auf unserer Internetpräsenz. Die Erklärung gilt für alle auf unserer
Internetpräsenz publizierten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die
veröffentlichten Banner und Links führen.
|